Kartonbau-Wettbewerb
Gewinne Makedo im Wert von bis zu 200 $!
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Here's how you can get involved
Schnapp dir dein Makedo, such dir einen Karton und lass deiner Fantasie freien Lauf, um eine erstaunliche Kartonkreation zu bauen.
Bastle in deinem lokalen TGTG Makerspace im Laden oder zu Hause.
Schau dir den Makedo Hub für Bastelideen an!
Zeigen Sie Ihre Kreation den Mitarbeitern in Ihrem teilnehmenden Geschäft vor, um teilzunehmen.
Diese werden Ihre Daten (Name, Alter, E-Mail-Adresse, Anschrift und Mobiltelefonnummer) aufnehmen und ein paar Fotos Ihrer Kreation in ihrer ganzen Pracht machen.
Ihr lokaler TGTG-Store wählt seinen Gewinner aus, der einen Gutschein im Wert von 50 $ für Makedo-Produkte aus diesem Store erhält!
Die Store-Gewinner werden dann in die engere Auswahl für den nationalen Gewinner aufgenommen und nehmen am Rennen um den Hauptpreis im Wert von 150 $ Makedo-Produkte teil.
Stellen Sie sich nur vor, wie viel Spaß Sie mit diesen Makedo-Artikeln haben könnten!
Weitere Infos finden Sie in den AGBs unten!
Brauchen Sie weitere Informationen?
Fragen Sie im Geschäft nach weiteren Informationen oder senden Sie eine E-Mail an competition@make.do und wir werden uns bei Ihnen melden!
Alle wichtigen Informationen zu diesem Wettbewerb
(Geschicklichkeitswettbewerb – Zufall spielt keine Rolle. Kein Kauf notwendig. Ein Kauf verbessert die Gewinnchancen nicht.)
1.1. Sponsoren
Dieser Wettbewerb wird von Makedo Holdings Pty Ltd, 4 Paterson Street, Abbotsford VIC 3067, Australien („Makedo“), und The Good Toy Group, LLC, 23 North Rd, Peace Dale, Rhode Island, 02879, Vereinigte Staaten („TGTG“), gefördert und verwaltet. TGTG ist ein US-Handelsverband, dessen Mitgliedsgeschäfte als Einzelhandelsstandorte für Einsendungen und lokale Jurys fungieren. Makedo und TGTG werden zusammen als die „Sponsoren“ bezeichnet.
1.2. Geschicklichkeitswettbewerb; kein Kauf notwendig
Dies ist ein Geschicklichkeitswettbewerb. Die Gewinner werden basierend auf den unten genannten Bewertungskriterien ausgewählt; Zufall spielt keine Rolle. Für die Teilnahme oder den Gewinn ist kein Kauf erforderlich; teilnehmende Geschäfte dürfen die Teilnahme nicht vom Kauf oder einer Zahlung abhängig machen.
1.3. Teilnahmeberechtigte
1.3.1. Nur für rechtmäßige Einwohner der Vereinigten Staaten (einschließlich DC) offen.
1.3.2. Ungültig in US-Territorien/-Besitztümern und wo dies gesetzlich verboten oder eingeschränkt ist.
1.3.3. Minderjährige: Ist der Teilnehmer unter 18 Jahre alt, muss die Einreichung durch den verantwortlichen Erwachsenen (Elternteil oder Erziehungsberechtigter) erfolgen, der diesen Regeln im Namen des Teilnehmers zustimmt.
1.3.4. Direkt von einem Minderjährigen ohne verantwortlichen Erwachsenen eingereichte Beiträge sind ungültig.
1.3.5. Die Teilnahme setzt die Zustimmung (des Teilnehmers und, falls minderjährig, des Elternteils/Erziehungsberechtigten) zu diesen offiziellen Regeln und den Entscheidungen der Sponsoren voraus.
1.4. Nicht teilnahmeberechtigte Personen
Mitarbeiter, Führungskräfte und Direktoren der Sponsoren, alle Agenturen oder Unternehmen, die direkt an der Entwicklung, Durchführung oder Verwaltung dieses Wettbewerbs beteiligt sind (einschließlich Lieferanten, Distributoren, Tochtergesellschaften und verbundener Unternehmen), sowie jede Organisation, die vom Wettbewerb profitieren soll, sind nicht teilnahmeberechtigt. Unmittelbare Familienmitglieder (unten definiert) und Mitglieder desselben Haushalts (verwandt oder nicht) dieser Personen sind ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt.
Für die Zwecke dieses Wettbewerbs bedeutet „unmittelbares Familienmitglied“ ein Ehepartner, Ex-Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil, Stiefelternteil, Großelternteil, Kind, Stiefkind, Enkelkind, Geschwister, Stiefgeschwister, Tante, Onkel, Nichte, Neffe oder erster Cousin.
1.5. Einhaltung von Gesetzen
Unterliegt allen anwendbaren Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen. Die Sponsoren behalten sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung einzuschränken, wo lokale Gesetze eine Registrierung, Bürgschaft oder andere Formalitäten für Geschicklichkeitswettbewerbe erfordern würden. Ungültig, wo verboten.
1.6. Recht der Sponsoren zur Überprüfung
Die Sponsoren können jederzeit Alter, Identität und Wohnsitz überprüfen. Das Nichtvorlegen eines zufriedenstellenden Nachweises kann zur Disqualifikation führen. Die Entscheidungen der Sponsoren sind endgültig und bindend, und es wird keine Korrespondenz geführt.
2.1. Materialien & Konstruktion
Um an der Wettbewerbsherausforderung teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer folgende Anforderungen erfüllen:
2.1.1. Primäres Material: Upcycling-Pappe.
2.1.2. Verbindungen: Alle strukturellen Befestigungen müssen Makedo-Werkzeuge/-Komponenten (z. B. Scrus, Scharniere) verwenden.
2.1.3. Verboten für die Struktur: Klebeband, Klebstoff, Heißkleber, Heftklammern, Nägel, Schrauben oder andere nicht-Makedo-Befestigungsmittel.
2.1.4. Dekorative Extras: Begrenzte nicht-Pappe-Materialien dürfen nur zur Dekoration verwendet werden; Pappe muss die primäre strukturelle Komponente bleiben.
2.1.5. Verbotene Materialien: Gefährliche, giftige, brennbare, scharfe, stromführende oder anderweitig unsichere Materialien (einschließlich Batterien/Elektronik).
2.2. Originalität
Die Kreation muss das Originalwerk des Teilnehmers sein (Kinder-/Familienbeteiligung wird gefördert). Keine Kopien oder wesentliche Ähnlichkeiten zu Designs/IP Dritter; keine unautorisierten Logos/Markenzeichen (außer Makedo); keine verbotenen Inhalte wie Hassreden, jugendgefährdende Inhalte, gefährliche/illegale Gegenstände.
2.3. Kreativität & Empfohlene Elemente
Originalität, Ästhetik und Komplexität werden stark gefördert; bewegliche Teile und interaktive Funktionen sind willkommen, sofern sie sicher und stabil sind. Die Beteiligung von Kindern wird gefördert und bei der Bewertung berücksichtigt.
2.4. Sicherheitsanforderungen
Kreationen müssen stabil und sicher für Handhabung/Ausstellung sein, frei von scharfen Kanten, gefährlichen Materialien oder freiliegenden Befestigungselementen, die Verletzungen verursachen könnten. Die Sponsoren können Einsendungen, die nach ihrem alleinigen Ermessen als unsicher erachtet werden, ablehnen.
2.5. Größe & Transport
Einsendungen müssen von ein oder zwei Personen angemessen transportierbar sein. Die Sponsoren/Geschäfte sind nicht verantwortlich für Schäden, die während des Transports oder der Handhabung entstehen können.
2.6. Feststellung der Einhaltung
Die Sponsoren behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Einhaltung zu bestimmen; nicht konforme Einsendungen können ohne vorherige Ankündigung disqualifiziert werden.
3.1. Offizielle Termine
Der Wettbewerb beginnt am 4. Oktober 2025 um 00:01 Uhr EDT und endet am 19. Oktober 2025 um 23:59 Uhr EDT (der „Wettbewerbszeitraum“).
3.2. Zeitmessung
Die Computersysteme/Aufzeichnungen der Sponsoren sind das offizielle Zeitmessgerät.
3.3. Einreichungsfrist
Alle Beiträge müssen bis Geschäftsschluss am 19. Oktober 2025 physisch in einem teilnehmenden Good Toy Group Store abgegeben werden. Beiträge gelten als zum Datum und zur Uhrzeit eingegangen, die in den offiziellen Aufzeichnungen der Sponsoren vermerkt sind.
3.4. Verlängerungen & Änderungen
Die Sponsoren können, nach vernünftigem Ermessen, den Wettbewerbszeitraum nach eigenem Ermessen verlängern, verkürzen, aussetzen oder absagen und Änderungen über offizielle Kanäle bekannt geben; solche Änderungen sind bindend.
3.5. Keine Verantwortung für Verzögerungen
Die Sponsoren sind nicht verantwortlich für verspätete, verloren gegangene, falsch zugestellte, beschädigte, unvollständige oder unzustellbare Beiträge aus irgendeinem Grund.
4.1. Methoden der Erstellung/Einreichung
Der Teilnehmer muss während des Wettbewerbszeitraums eine der folgenden Einreichungsoptionen wählen:
4.1.1. Im Geschäft: Bauen in der Makerspace/Werkstatt eines teilnehmenden Geschäfts; oder
4.1.2. Zuhause: Zuhause bauen und in ein teilnehmendes Geschäft bringen.
4.2. Zugänglichkeit
Wenn Sie eine angemessene Unterkunft benötigen, um teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte Ihr lokales TGTG-Mitgliedsgeschäft, um dies zu besprechen. Die Sponsoren und Geschäfte werden sich nach besten Kräften und im Einklang mit dem geltenden Recht bemühen. Wenn digitale Formulare aufgrund einer Behinderung nicht angemessen verfügbar sind, wird auf Anfrage eine Papieralternative bereitgestellt, wobei die Geschäftsmitarbeiter die Details in das Jotform übertragen.
4.3. Teilnahmebedingungen
Alle Beiträge müssen in einem teilnehmenden Mitgliedsgeschäft eingereicht werden, indem der QR-Code im Geschäft gescannt und das von den Sponsoren bereitgestellte Jotform auf dem eigenen Mobilgerät des Teilnehmers im Geschäft ausgefüllt wird. Die Geschäfte dürfen keine Papiereinträge sammeln oder lokale Kopien von Eintragsdaten erstellen, herunterladen oder anderweitig speichern. Für Teilnehmer ab 18 Jahren sammelt Jotform die folgenden Details: Name, E-Mail, Telefonnummer, Postadresse und grundlegende Eintragsinformationen. Für Teilnehmer unter 18 Jahren muss ein verantwortlicher Erwachsener (Elternteil oder Erziehungsberechtigter) das Formular ausfüllen und seinen eigenen Namen, seine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postadresse angeben; für das Kind/den Teilnehmer werden nur der Vorname und die Altersgruppe erfasst.
4.4. Eintrittsfotos, die vom Geschäft aufgenommen wurden.
Teilnehmende Geschäfte fotografieren den Eintrag im Geschäft auf einem Geschäftsgerät, nachdem das Jotform eingereicht wurde. Teilnehmer müssen keine Fotos selbst hochladen. Geschäfte kontrollieren ihre Fotos und dürfen sie nur gemäß Abschnitt 6.4 (einschließlich Zustimmungs-/Zuschneide-/Unschärfeanforderungen) auf ihren eigenen sozialen Konten veröffentlichen. Geschäfte sind nicht verpflichtet, Fotos an die Sponsoren hochzuladen; die Sponsoren können Vermögenswerte für eine Gewinnbekanntgabe anfordern, in diesem Fall stellen die Geschäfte diese Vermögenswerte zur Verfügung und löschen lokale Kopien innerhalb von 24 Stunden nach bestätigter Übertragung.
4.5. Fotostandards.
Geschäftsfotos müssen den Eintrag und, falls vorhanden, den vom Jotform generierten Eintragsidentifikator deutlich zeigen. Das Geschäftspersonal muss vermeiden, andere Personen aufzunehmen. Bilder von Minderjährigen dürfen nur mit Zustimmung des verantwortlichen Erwachsenen aufgenommen und verwendet werden.
4.6. Rolle des Geschäfts (nur als Sammelstelle).
Teilnehmende Geschäfte erleichtern die Teilnahme, indem sie den QR-Code anzeigen, bei grundlegenden Fragen helfen und Fotos von den Beiträgen machen. Die Geschäfte fungieren ausschließlich als Sammelstellen für die Sponsoren. Das Personal des Geschäfts darf die persönlichen Geräte eines Teilnehmers nicht handhaben oder persönliche Informationen im Namen eines Teilnehmers eingeben, außer wenn dies für die Zugänglichkeit erforderlich ist und nur mit Zustimmung des Teilnehmers oder des verantwortlichen Erwachsenen. Die Geschäfte dürfen die persönlichen Informationen der Teilnehmer nicht aufbewahren, exportieren, ausdrucken, Bildschirmfotos machen oder anderweitig kopieren.
4.7. Teilnahmebegrenzung
Es ist nur ein (1) Beitrag pro Person zugelassen.
4.8. Minderjährige Teilnehmer (unter 18)
Ist der Teilnehmer unter 18 Jahre alt, ist der verantwortliche Erwachsene (Elternteil oder Erziehungsberechtigter) der eingetragene Teilnehmer und muss den Beitrag einreichen und diesen Regeln im Namen des Teilnehmers zustimmen. Direkt von einem Minderjährigen eingereichte Beiträge sind ungültig.
4.8.1. Erfassungsdaten: Für Minderjährige dürfen Geschäfte nur den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des verantwortlichen Erwachsenen erfassen. Für den Teilnehmer werden Vorname, Altersgruppe und Stadt/Bundesland erfasst.
4.8.2. Teilnahme vs. Werbung: Bei der Einreichung muss der verantwortliche Erwachsene eine Bestätigung zur Teilnahme Minderjähriger unterschreiben. Eine separate Einwilligung zur Veröffentlichung ist nur erforderlich, wenn Bild oder Stimme eines Minderjährigen erfasst oder verwendet werden; diese ist einzuholen, bevor solche Inhalte aufgenommen oder veröffentlicht werden.
4.8.3. Mitteilungen: Alle Wettbewerbsmitteilungen und Gewinnbenachrichtigungen für den Beitrag eines Minderjährigen werden nur an den verantwortlichen Erwachsenen gesendet.
5.1. Überblick (Geschicklichkeitswettbewerb; geschäftsgeführter Prozess)
Dieser Wettbewerb wird nach Geschicklichkeit beurteilt. Jedes teilnehmende Mitgliedsgeschäft führt die Bewertung lokal gemäß der Mitarbeiteranleitung und diesen offiziellen Regeln durch. Ein nominierter Vertreter jedes teilnehmenden Geschäfts beurteilt die Einsendungen in diesem Geschäft. Die Einsendungen werden gemäß dem Rubrik in Abschnitt 5.2 unten beurteilt. Die Juroren können eine ganzheitliche Bewertung vornehmen und sind nicht verpflichtet, numerische Punktzahlen zu vergeben, es sei denn, ein Geschäft entscheidet sich dafür. Die Einsendungen müssen zunächst alle Anforderungen an Berechtigung, Originalität und Sicherheit erfüllen.
5.2. Bewertungskriterien (Leitfaden; optionale Punktevergabe)
Die Juroren können beliebige oder alle der folgenden nicht-exklusiven Faktoren berücksichtigen und diese nach eigenem Ermessen gewichten. Ein Geschäft kann nach eigenem Ermessen bis zu 10 Punkte pro Faktor vergeben (mit einem Maximum von 50 Punkten) oder ganzheitlich beurteilen, ohne Punkte zu vergeben.
5.2.1. Originalität & Kreativität. Neue Idee, phantasievoller Ansatz, erfinderische Verwendung von Karton und Makedo-Werkzeugen.
5.2.2. Ästhetische Anziehungskraft. Visuelle Präsentation, Oberflächenqualität, Farb- und Texturwahl, Proportionen, Handwerkskunst.
5.2.3. Komplexität. Feinheit des Aufbaus, geschichtete Konstruktion, innovative Techniken; Anerkennung kann für zuverlässig funktionierende interaktive oder mechanische Elemente gewährt werden.
5.2.4. Verwendung von Makedo. Angemessene, geschickte Verwendung von Makedo-Werkzeugen und -Komponenten; Verbindungen sind sauber, funktional und strukturell solide; Makedo ist integraler Bestandteil des Designs und nicht nur nebensächlich.
5.2.5. Kinder beteiligt. Sinnvolle Beteiligung eines Kindes oder von Kindern an der Ideenfindung, dem Schneiden, Verbinden, Dekorieren oder Präsentieren (falls zutreffend).
Die Juroren können zusätzliche Faktoren berücksichtigen, die mit diesen Regeln und dem Geist des Wettbewerbs übereinstimmen, einschließlich Sicherheit, Stabilität und Übereinstimmung mit den Markenwerten der Sponsoren.
5.3. Prozess auf Geschäftsebene
Jedes teilnehmende Geschäft wählt einen (1) Geschäftssieger aus den eingereichten Beiträgen dieses Geschäfts aus. Die Bewertung kann durch Geschäftsmitarbeiter, die Geschäftsleitung oder ein benanntes Gremium von Juroren erfolgen. Die Geschäfte können eine vorläufige Publikumswahl (einschließlich Social-Media-Engagement) als Input durchführen, vorausgesetzt, die endgültige Validierung erfolgt durch die Geschäftsmitarbeiter nach Bestätigung der Teilnahmeberechtigung, Originalität und Sicherheit.
5.4. Prozess auf nationaler Ebene
Aus den Geschäftssiegern wird ein (1) nationaler Gewinner von einem Gremium aus Vertretern von Makedo und The Good Toy Group ausgewählt. Das Gremium kann persönliche Bauwerke, Fotos oder beides überprüfen; kann Klärungen oder zusätzliche Bilder anfordern; und kann die Richtlinienkriterien in Abschnitt 5.2 ganzheitlich anwenden, ohne sich strikt an Punktzahlen zu halten.
5.5. Tie-Breaker
5.5.1. Im Falle eines Gleichstands auf Geschäftsebene entscheidet der Filialleiter (oder ein benannter Vertreter).
5.5.2. Im Falle eines Gleichstands auf nationaler Ebene behält sich Makedo das alleinige Recht vor, die endgültige Entscheidung zu treffen, die bindend ist.
5.6. Ermessen & Befugnis der Sponsoren
5.6.1. Die Sponsoren haben das alleinige Ermessen zu entscheiden, ob ein Beitrag diesen Regeln und dem Geist des Wettbewerbs entspricht.
5.6.2. Die Sponsoren behalten sich das Recht vor, jeden Beitrag zu disqualifizieren, der nach ihrem Ermessen:
5.6.3. Material-, Originalitäts- oder Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.
5.6.4. Anstößig, unangemessen oder mit den Markenwerten der Sponsoren unvereinbar ist.
5.6.5. Im Verdacht steht, betrügerisch zu sein oder in böser Absicht eingereicht wurde.
Die Entscheidungen der Juroren und der Sponsoren sind in jeder Hinsicht endgültig und bindend.
6.1. Eigentum & Lizenz
Die Teilnehmer behalten das Eigentum an ihren Kreationen. Durch die Teilnahme gewährt der Teilnehmer (und Elternteil/Erziehungsberechtigter, falls der Teilnehmer minderjährig ist) den Sponsoren eine nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung, Anpassung, Veröffentlichung, Übersetzung, öffentlichen Aufführung/Darstellung und Erstellung abgeleiteter Werke der Kreation und damit verbundener Materialien (einschließlich Fotos/Videos/Beschreibungen und In-Store- oder Eventfotografie) in allen jetzt bekannten oder später entwickelten Medien, zu Werbe-, Reklame-, Öffentlichkeits- und Archivzwecken (kein Merchandising/Wiederverkauf ohne separate Vereinbarung), ohne zusätzliche Vergütung oder Benachrichtigung.
6.2. Eingereichte Materialien.
„Eingereichte Materialien“ umfassen den Beitrag selbst und alle Fotos oder Aufnahmen des Beitrags, die von Ladenpersonal im Auftrag der Sponsoren gemacht wurden. Der Teilnehmer versichert, dass er über alle notwendigen Rechte an den Eingereichten Materialien verfügt.
6.3. Urheberpersönlichkeitsrechte; Freistellungen; und Entschädigung
Der Teilnehmer verzichtet im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang auf jegliche moralischen/Attributionsrechte; versichert und garantiert, dass die Kreation original und nicht-verletzend ist und dass der Teilnehmer alle Genehmigungen für alle Dritten gehörenden Elemente oder identifizierbaren Personen besitzt, die dargestellt werden; und stimmt zu, die Sponsoren und die freigestellten Parteien von Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Garantien ergeben.
6.4. Öffentlichkeitsfreigabe (einschließlich Social-Media-Beiträge des Geschäfts).
6.4.1. Durch die Teilnahme erteilen die Teilnehmer den Sponsoren eine nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Veröffentlichung, Anpassung, Bearbeitung und Kommunikation der Einreichungsmaterialien für Bewertungs-, Gewinnerbekanntmachungs- und Werbezwecke in allen Medien (einschließlich der Websites und sozialen Medienkanäle der Sponsoren) für einen angemessenen Zeitraum.
6.4.2. Social-Media-Beiträge der Mitgliedsgeschäfte (unabhängiger Inhalt).
Mitgliedsgeschäfte dürfen eigene Fotos von Beiträgen machen und diese Fotos auf ihren Social-Media-Konten veröffentlichen, um den Wettbewerb/Makerspace zu bewerben. Mitgliedsgeschäfte:
(a) sind allein für ihre Beiträge verantwortlich und müssen alle anwendbaren Datenschutz- und Publizitätsgesetze, Plattformbedingungen und erforderlichen Zustimmungen einhalten, wenn eine Person oder ein anderer Identifikator sichtbar ist;
(b) dürfen keine privaten Informationen (z. B. E-Mails, Telefonnummern, Privatadressen) oder Screenshots mit persönlichen Details anzeigen; und
(c) müssen Beiträge umgehend entfernen, wenn dies von den Sponsoren aus rechtlichen oder markenbezogenen Gründen verlangt wird.
6.4.3. Keine Genehmigung / keine Verantwortung.
Beiträge von Geschäften werden von den Sponsoren nicht vorab genehmigt, sind keine offiziellen Mitteilungen der Sponsoren und keine Gewinnerbekanntmachungen, es sei denn, die Sponsoren genehmigen sie schriftlich. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang sind die Sponsoren nicht verantwortlich oder haftbar für Social-Media-Beiträge von Geschäften. Mitgliedsgeschäfte stellen die Sponsoren von Ansprüchen frei und halten sie schadlos, die sich aus Beiträgen von Geschäften ergeben, die diesen Abschnitt oder geltendes Recht verletzen.
6.5. Bilder von Minderjährigen
6.5.1. Erscheint ein Minderjähriger auf einem Foto/Video, das im Zusammenhang mit dem Wettbewerb eingereicht oder erstellt wurde, erteilt der verantwortliche Erwachsene die Erlaubnis, dass die Sponsoren und das lokale Ladengeschäft diesen Inhalt für Werbe-, Reklame-, Öffentlichkeits- und Archivzwecke nutzen und teilen dürfen, einschließlich der erneuten Veröffentlichung auf Websites, in E-Mails und sozialen Kanälen, mit üblichen Bearbeitungen (Zuschneiden, Formatieren, Übersetzungen, Layouts, Zusammenstellungen). Auf Anfrage können veröffentlichte identifizierende Informationen für einen Minderjährigen auf Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens und Stadt/Bundesland beschränkt werden.
6.5.2. Die Sponsoren sind nicht verantwortlich oder haftbar für Ansprüche, Verluste oder Schäden, die aus der Veröffentlichung von Inhalten (einschließlich Fotos, Videos oder anderer Materialien) entstehen, die einen Minderjährigen darstellen, wenn solche Inhalte von Auftragnehmern, Vertretern oder Dritten (einschließlich teilnehmender Geschäfte) der Sponsoren ohne die vorherige Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Minderjährigen erstellt, eingereicht oder veröffentlicht wurden. Die Verantwortung für die Einholung aller notwendigen Zustimmungen (einschließlich der Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten im Falle von Minderjährigen) liegt allein bei der Person, dem Auftragnehmer, dem Vertreter oder dem Dritten, der den Inhalt erstellt, eingereicht oder veröffentlicht hat.
6.6. Keine Verpflichtung zur Nutzung
Die Sponsoren sind nicht verpflichtet, eine Kreation zu verwenden und können Materialien nach eigenem Ermessen bearbeiten, zuschneiden, anpassen oder die Veröffentlichung/Anzeige ablehnen.
7.1. Preisbeschreibungen
7.1.1. Geschäftssieger: Ein (1) Gewinner pro teilnehmendem Geschäft erhält einen USD $50 Store Credit für Makedo-Produkte, ausgestellt und verwaltet von diesem teilnehmenden Mitgliedsgeschäft und nur einlösbar für Makedo-Markenprodukte, die von diesem Geschäft verkauft werden.
7.1.2. Nationaler Gewinner: Ein (1) Gewinner aus allen Geschäftssiegern erhält einen zusätzlichen USD $150 Store Credit für Makedo-Produkte, ausgestellt vom teilnehmenden Mitgliedsgeschäft des Gewinners, es sei denn, die Sponsoren legen etwas anderes fest.
7.2. Preisbedingungen
Guthaben für Makedo-Produkte ist nicht umtauschbar, kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden, ist nicht übertragbar und wird ausschließlich vom Mitgliedsgeschäft ausgestellt/verwaltet (keine Barauszahlung, außer wo gesetzlich vorgeschrieben). Es ist nur für qualifizierte Produkte der Marke Makedo einlösbar und darf nicht für Nicht-Makedo-Produkte, Dienstleistungen, Versand oder Geschenkkarten verwendet werden. Es kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden. Etwaige Ablaufdaten oder Gebühren gelten nur insoweit, als dies nach geltendem Recht zulässig ist; das ausstellende Mitgliedsgeschäft ist für die Einhaltung der staatlichen Gesetze für Geschenkgutscheine/Guthaben verantwortlich. Die Sponsoren können einen Preis von gleichem oder höherem Wert ersetzen, wenn das teilnehmende Geschäft nicht bereit oder in der Lage ist, das Guthaben auszustellen.
7.3. Lieferung der Preise
Die teilnehmenden Geschäfte vergeben Preise auf Geschäftsebene; Makedo/TGTG koordiniert den Preis für den nationalen Gewinner. Die Preise werden, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von ca. 8–12 Wochen nach Bestätigung des Gewinners ausgeliefert. Die Sponsoren sind nicht verantwortlich für verlorene/gestohlene/verzögerte/beschädigte Preise, sobald diese ausgestellt wurden.
7.4. Steuern & Spesen
Die Gewinner sind allein verantwortlich für alle Steuern/Gebühren. Die Sponsoren können bei Bedarf Steuerformulare ausstellen; den Gewinnern wird empfohlen, sich selbst steuerlich beraten zu lassen. Die Sponsoren übernehmen keine Verantwortung für steuerliche Auswirkungen, und der Teilnehmer muss sich bezüglich der steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Preis oder der Annahme des Preises selbstständig finanziell beraten lassen.
7.5. Veröffentlichung als Bedingung
Die Annahme des Preises stellt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Informationen des Gewinners dar (siehe Abschnitt 12.1 für das Veröffentlichungsformat und Abschnitt 6.4 für die Veröffentlichungslizenz), einschließlich für Minderjährige mit elterlicher Zustimmung.
7.6. Verfall
Ein Preis kann verfallen, wenn der Gewinner nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen kontaktiert werden kann; erforderliche Verifizierungsdokumente nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückgesandt werden; oder der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist oder gegen diese Regeln verstößt. Die Sponsoren können den Preis an einen Ersatz vergeben oder einbehalten.
7.7. Keine Garantien
Die Entscheidungen der Sponsoren bezüglich der Preisberechtigung/-verteilung sind endgültig; es werden keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Preise gegeben. Die Preise werden „wie besehen“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien bereitgestellt.
Die Gewinner werden bis zum 24. Oktober 2025 benachrichtigt (E-Mail/Telefon). Die Gewinner können aufgefordert werden, eine eidesstattliche Erklärung über die Teilnahmeberechtigung, eine Haftungs-/Veröffentlichungserklärung, ein IRS-Formular W-9 (falls erforderlich) und eine elterliche/gesetzliche Vormundschaftsvereinbarung für Minderjährige auszufüllen. Die Nichtrücksendung der erforderlichen Dokumente innerhalb von fünf (5) Werktagen kann zur Disqualifikation und zur Auswahl eines Ersatzgewinners führen.
9.1. Wer sammelt & warum
Die Sponsoren (oder ihre Beauftragten und Auftragnehmer) sammeln die persönlichen Daten der Teilnehmer zur Verwaltung dieses Wettbewerbs (einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung, Bewertung, Kontaktaufnahme mit Gewinnern und Preisabwicklung), zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und zur rechtmäßigen Veröffentlichung, wie in diesen Bedingungen erlaubt, einschließlich der Veröffentlichung und Bewerbung von Beiträgen und Gewinnern auf den Websites und Social-Media-Kanälen der Sponsoren. Persönliche Daten werden auf den Systemen der Sponsoren oder denen ihrer Dienstleister gespeichert. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmer zu, dass die Sponsoren ihre persönlichen Daten zur Verwaltung des Wettbewerbs und für zukünftiges Marketing der Produkte der Sponsoren verwenden, einschließlich elektronischer Kommunikation (Sie können sich jederzeit abmelden).
9.2. Was wir sammeln
Für Erwachsene (ab 18 Jahren): Name, E-Mail, Telefon, Postanschrift, Details zum Beitrag und Materialien. Für Minderjährige darf der Beitrag nur von einem Verantwortlichen Erwachsenen (Elternteil/gesetzlicher Vormund) eingereicht werden; wir erfassen nur die Kontaktdaten des Verantwortlichen Erwachsenen sowie den Vornamen und die Altersgruppe des Kindes. Werden die angeforderten Informationen nicht bereitgestellt, ist eine Teilnahme oder Preiserfüllung möglicherweise nicht möglich. Wir können auch Fotos des Beitrags sammeln, die in den Geschäften von teilnehmenden Geschäften in unserem Auftrag aufgenommen wurden.
9.3. Im Geschäft aufgenommene Fotos (Geschäftskontrolle)
Teilnehmende Mitgliedsgeschäfte können Beiträge im Geschäft fotografieren. Die Sponsoren verlangen von den Mitgliedsgeschäften nicht, diese Fotos an die Sponsoren hochzuladen. Mitgliedsgeschäfte kontrollieren ihre Fotos und sind dafür verantwortlich, dass jede soziale Nutzung den geltenden Datenschutz- und Veröffentlichungsgesetzen entspricht (einschließlich der Einholung erforderlicher Zustimmungen, wenn eine Person oder ein anderer Identifikator sichtbar ist).
9.4. Soziales Posten durch Geschäfte
Die Social-Media-Aktivitäten der Geschäfte müssen Abschnitt 6.4 (Publicity) entsprechen. Geschäftspostings sind unabhängige Inhalte; die Sponsoren genehmigen oder kontrollieren sie nicht im Voraus und sind nicht dafür verantwortlich.
9.5. Minderjährige
Ist der Teilnehmer unter 18 Jahre alt, muss der Beitrag von einem verantwortlichen Erwachsenen eingereicht werden. Bilder oder Aufnahmen, die einen Minderjährigen identifizieren, dürfen nur mit Zustimmung des verantwortlichen Erwachsenen verwendet oder veröffentlicht werden.
9.6. Löschung & Aufbewahrung von Ladenfotos
9.6.1. Gewinner/Finalisten: Lokale Kopien auf dem Geräte des Ladens innerhalb von 24 Stunden nach bestätigter Übertragung an die Sponsoren löschen.
9.6.2. Nicht-Gewinner: Falls auf einem Social-Media-Konto des Ladens gemäß Abschnitt 6.4 veröffentlicht, lokale Kopien nach der Veröffentlichung vom Gerät entfernen; falls nicht veröffentlicht, innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme löschen und in jedem Fall spätestens zum Ende des Wettbewerbs.
9.7. Offenlegungen (auch ins Ausland)
Die Sponsoren können personenbezogene Daten an ihre verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Agenten, Preisanbieter, teilnehmenden Mitgliedsgeschäfte (als Erhebungsstellen) und Dienstleister (z. B. IT/Hosting, Kommunikation, Erfüllung, Steuern, Recht, Sicherheit) weitergeben, um den Wettbewerb zu unterstützen. Dies kann die Weitergabe an Organisationen in Australien und den Vereinigten Staaten umfassen. Die Sponsoren können personenbezogene Daten auch weitergeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
9.8. Speicherung, Sicherheit, Aufbewahrung & Löschung
Wir implementieren angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko entsprechen. Wir bewahren personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für den Wettbewerb und die rechtlichen Verpflichtungen vernünftigerweise notwendig ist, danach werden sie gemäß unserem Aufbewahrungsplan gelöscht, deanonymisiert oder anonymisiert.
9.9. Marketingkommunikation
Werbe-E-Mails enthalten deutliche Anweisungen zur Abmeldung. SMS (falls angeboten) werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung versandt; Sie können sich jederzeit abmelden.
9.10. Kein Verkauf / keine kontextübergreifende Werbeteilung
Die Sponsoren verkaufen keine personenbezogenen Daten und „teilen“ keine personenbezogenen Daten für kontextübergreifende Verhaltenswerbung.
9.11. Rollen & Verantwortlichkeiten
Makedo und The Good Toy Group agieren als unabhängige Verantwortliche/Unternehmen für ihre jeweiligen Verarbeitungen, die zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind. Mitgliedsgeschäfte fungieren als Erhebungsstellen für die Aufnahme und Übermittlung an die Sponsoren. Anbieter fungieren als Verarbeiter/Dienstleister im Rahmen von Verträgen, die die Verarbeitung auf Wettbewerbszwecke beschränken und Schutzmaßnahmen vorschreiben.
9.12. Rechte & Kontakte; Datenschutzrichtlinien
In den Datenschutzrichtlinien der Sponsoren erfahren Sie, wie Sie auf Ihre persönlichen Daten zugreifen oder diese korrigieren, eine Beschwerde einreichen und wie wir Beschwerden bearbeiten:
9.12.1. Makedo-Datenschutzrichtlinie: https://www.make.do/policies/privacy-policy
9.12.2. The Good Toy Group Datenschutzrichtlinie: https://goodtoygroup.com/privacy-policy/
9.12.3. Sie können bei Datenschutzanfragen auch privacy@make.do kontaktieren.
9.13. Reaktion auf Vorfälle
Sollte ein Datensicherheitsvorfall Wettbewerbsdaten betreffen, werden die Sponsoren den Vorfall untersuchen und betroffene Personen und/oder Aufsichtsbehörden gemäß den geltenden Gesetzen benachrichtigen und angemessene Schritte zur Minderung und Behebung unternehmen.
9.14. Entfernungs-/Rücknahmegrenzen
Sobald Inhalte online veröffentlicht sind, kann eine vollständige Entfernung aufgrund von Drittanbieter-Sharing und Caching unmöglich sein. Die Sponsoren werden angemessene Schritte unternehmen, um ihre eigenen Beiträge auf verifizierte Anfrage hin zu entfernen, sind jedoch nicht verantwortlich für Beiträge Dritter oder von Geschäften, die nicht unter ihrer Kontrolle stehen (siehe Abschnitt 6.4 und 9.4).
9.15. Lokale Gewinnerkontaktliste (eingeschränkte Nutzung)
Ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit lokalen Gewinnern/Finalisten kann ein teilnehmendes Mitgliedsgeschäft den Vornamen und die Telefonnummer aus der Jotform-Einreichung oder vom verantwortlichen Erwachsenen erfassen. Diese Informationen müssen sicher gespeichert werden (z. B. eine einzelne Papierliste in einer verschlossenen Schublade oder eine vom Geschäft verwaltete digitale Liste, die nicht mit persönlichen Konten synchronisiert ist), dürfen nur von den dem Wettbewerb zugeordneten Mitarbeitern eingesehen und nicht für Marketingzwecke verwendet werden. Bewahren Sie die Daten nur bis zur Abholung des Preises oder 60 Tage nach der Bekanntgabe des lokalen Gewinners auf (je nachdem, was zuerst eintritt), und löschen/schreddern Sie sie dann sicher. Fotografieren Sie die Liste nicht und geben Sie sie nicht außerhalb des Geschäfts und der Sponsoren weiter. Jeder vermutete Verlust oder Fehlleitung muss den Sponsoren unverzüglich gemeldet werden.
10.1. Einhaltung der Regeln
Die Teilnahme setzt die vollständige Einhaltung dieser Regeln voraus. Die Sponsoren können jeden Teilnehmer disqualifizieren, der die Teilnahme/Bewertung manipuliert, falsche oder irreführende Informationen bereitstellt oder sich missbräuchlich oder störend verhält. Automatisierte Teilnahmen sind verboten.
10.2. Betrug, Fehlverhalten & Disqualifikation
Die Sponsoren können jeden Teilnehmer disqualifizieren, der die Teilnahme/Bewertung manipuliert, falsche/irreführende Informationen übermittelt oder sich missbräuchlich/belästigend verhält; automatisierte/Bot-/skriptbasierte Teilnahmen sind verboten.
10.3. Technische Fehler
Die Sponsoren sind nicht verantwortlich für technische Fehler oder Fehlfunktionen von Hardware, Software, Netzwerken oder Systemen; beschädigte, fehlgeleitete oder unvollständige Einträge; oder Fehler bei der Abwicklung im Geschäft.
10.4. Recht der Sponsoren zur Änderung, Aussetzung oder Beendigung
Die Sponsoren können den Wettbewerb bei Betrug, technischen Problemen, menschlichem Versagen, rechtlichen/behördlichen Anforderungen, höherer Gewalt oder anderen Ursachen, die die Integrität oder Durchführbarkeit beeinträchtigen, absagen, beenden, ändern oder aussetzen. In einem solchen Fall können die Sponsoren Gewinner aus berechtigten, unverdächtigen Beiträgen auswählen, die vor der Maßnahme eingegangen sind, oder die Vergabe von Preisen ablehnen (siehe auch Abschnitt 14 bezüglich Änderungen dieser Offiziellen Regeln).
10.5. Freistellung und Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang sind die Sponsoren und die freigestellten Parteien nicht haftbar für Verluste (einschließlich indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden oder entgangener Gewinne), Ausgaben, Schäden, Personenschäden oder Tod, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder einem Preis (oder jeglicher Beratung oder Empfehlung) ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gesetz oder anderweitig. Diese Klausel gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Sponsoren verursacht werden, und schließt keine Haftung aus, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Nichts in diesen Regeln schränkt nicht ausschließbare Verbrauchergarantien oder gesetzliche Rechte ein. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes ist die Gesamthaftung der Sponsoren gegenüber einem Teilnehmer auf den gesetzlich zulässigen Mindestbetrag begrenzt. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang werden Mitgliedsgeschäfte die Sponsoren von Ansprüchen, Verlusten und Kosten freistellen und schadlos halten, die sich aus dem Betrieb eines Makerspace eines Geschäfts oder eines Social-Media-Beitrags eines Geschäfts ergeben, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Sponsoren verursacht. Nichts in diesen Regeln schließt nicht ausschließbare Verbrauchergarantien oder gesetzliche Rechte aus.
10.6. Soziale Medien
Soziale Plattformen beschränken Konten üblicherweise auf Personen ab 13 Jahren. Die Teilnahme am Wettbewerb erfordert nicht, dass ein Kind ein Social-Media-Konto besitzt oder nutzt. Jegliche Social-Media-Postings erfolgen durch das Geschäft oder die Eltern/Erziehungsberechtigten.
10.7. Betrieb von Makerspaces (Verantwortung des Geschäfts)
Mitgliedsgeschäfte betreiben und beaufsichtigen ihre eigenen Makerspaces im Geschäft. Mitgliedsgeschäfte sind allein verantwortlich für die Aktivitäten vor Ort, die Sicherheit der Räumlichkeiten, das Verhalten des Personals und die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Richtlinien (einschließlich Kindersicherheit, Arbeitsschutz und Datenschutz-/Öffentlichkeitsanforderungen). Die Sponsoren betreiben oder beaufsichtigen keine Makerspaces und sind nicht verantwortlich für vom Geschäft geführte Aktivitäten.
10.8. Höhere Gewalt
Keine Haftung für Verzögerungen/Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Sponsoren, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, Unterbrechungen der Lieferkette und staatlicher Maßnahmen.
10.9. Drittanbieter-Plattformen
Sollte irgendein Aspekt des Wettbewerbs Drittanbieter-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok) nutzen oder sich auf diese beziehen, wird der Wettbewerb von solchen Plattformen nicht gesponsert, unterstützt oder verwaltet. Die Teilnehmer stellen solche Plattformen von allen Ansprüchen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ergeben.
10.10. Maßgebende Sprache & Interpretation
Die Regeln sind in englischer Sprache verfasst und werden nach ihrem einfachen Sinn interpretiert. Die Auslegung durch die Sponsoren ist endgültig und bindend.
10.11. Kein Verzicht
Das Versäumnis der Sponsoren, eines ihrer Rechte zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.
11.1. Anwendbares Recht. Diese Regeln unterliegen den Gesetzen von Victoria, Australien (ohne Berücksichtigung von Kollisionsrechtsgrundsätzen), unbeschadet jeglicher nicht abdingbarer Verbraucherschutzrechte nach den Gesetzen des Wohnsitzstaates des Teilnehmers.
11.2. Gerichtsstand/Zuständigkeit. Für Teilnehmer, die Einwohner der Vereinigten Staaten sind, stimmen die Sponsoren der nicht ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand jedes staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts in den Vereinigten Staaten zu, das die Gerichtsbarkeit über die Parteien und den Gegenstand hat, einschließlich der Gerichte für geringfügige Forderungen. Nichts in dieser Klausel schränkt die Möglichkeit eines US-Verbrauchers ein, einen qualifizierten Anspruch vor einem Gericht für geringfügige Forderungen in seinem Heimatland geltend zu machen.
11.3. Alle anderen Teilnehmer. Sofern nicht gesetzlich verboten, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Victoria, Australien (und ihrer Berufungsgerichte) für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ergeben.
11.4. Sammel-/Vertreterklagen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang müssen Ansprüche individuell und nicht als Kläger oder Sammelklageteilnehmer in einem angeblichen Sammel- oder Vertreterverfahren geltend gemacht werden.
11.5. Zustellung von Schriftstücken. Die Sponsoren erklären sich damit einverstanden, dass die Zustellung von Schriftstücken per Einschreiben oder mit Rückschein an die in diesen Regeln angegebene Benachrichtigungsadresse (oder durch jede andere Methode, die nach den anwendbaren Gerichtsregeln zulässig ist) erfolgen kann.
12.1. Veröffentlichungsformat
Vorbehaltlich der Verifizierung und der geltenden Gesetze können die Sponsoren nur den Vornamen, den ersten Buchstaben des Nachnamens und die Stadt/den Staat des Gewinners veröffentlichen. Für Minderjährige erfolgt die Veröffentlichung nur in Form des Vornamens und des ersten Buchstabens des Nachnamens und nur mit elterlicher/gesetzlicher Vormundschaftszustimmung, in Übereinstimmung mit Abschnitt 9.
12.2. Lokale Bekanntmachungen
12.2.1. Teilnehmende Mitgliedsgeschäfte können ihren Store-Gewinner lokal (Ladenschilder, soziale Medien, Website) unter Verwendung des in Abschnitt 12.1 beschriebenen Formats bekannt geben, vorausgesetzt, die Überprüfung entspricht diesen Regeln.
12.2.2. Bei Minderjährigen werden Vorname und Initial des Nachnamens, Stadt/Bundesland nur mit Zustimmung der Eltern veröffentlicht.
12.2.3. Mitgliedsgeschäfte dürfen Gewinnerdaten nicht für ihr eigenes Marketing verwenden, es sei denn, sie erhalten eine separate, unabhängige Zustimmung von der Einzelperson/den Eltern/Erziehungsberechtigten und halten die geltenden Datenschutzgesetze ein (siehe Abschnitt 9.5).
12.3. So fordern Sie die Gewinnerliste an
Innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs kann eine Gewinnerliste erhalten werden durch:
(a) Zusendung eines frankierten und adressierten Umschlags an Makedo Holdings Pty Ltd, 4 Paterson Street, Abbotsford VIC 3067, Australien, z. Hd.: „Cardboard Construction Competition — Winners List“, oder
(b) Senden einer E-Mail an competition@make.do mit der Betreffzeile „Winners List Request.“
Die Sponsoren können Anfragen erfüllen, indem sie einen Link zu einem Online-Beitrag, ein PDF oder eine schriftliche Liste bereitstellen.
12.4. Ermessen der Sponsoren; Sicherheit & Datenschutz
Die Sponsoren können die Veröffentlichung einschränken oder ablehnen, um den Datenschutz, die Sicherheit oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten; sie können den Namen eines Minderjährigen weglassen, wenn keine Zustimmung vorliegt; und sie können einen veröffentlichten Namen auf eine verifizierte Datenschutzanfrage hin entfernen. Die Sponsoren sind nicht verpflichtet, bereits gedrucktes Material oder Beiträge Dritter, die nicht der Kontrolle der Sponsoren unterliegen, zurückzurufen oder zu ändern (siehe Abschnitt 6.4 und 9.4).
12.5. Zeitpunkt & Überprüfung
Die Veröffentlichung und Erfüllung von Anfragen kann sich verzögern, bis die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Steuern und der Erhalt der erforderlichen Dokumente (z. B. eidesstattliche Erklärungen, elterliche Zustimmungen, ggf. W-9) abgeschlossen sind.
13.1. Fortbestand der Bedingungen.
Die folgenden Bestimmungen bleiben bestehen: Abschnitt 2 (soweit es um die Einhaltung geht), Abschnitt 5 (Geistiges Eigentum und Öffentlichkeit), Abschnitt 7.7 (Keine Gewährleistungen), Abschnitt 8 (Gewinnerbenachrichtigung und -verifizierung, bezüglich der Aufzeichnung/gesetzlichen Aufbewahrung), Abschnitt 9 (Datenschutz und Kinderschutz), Abschnitt 10 (Allgemeine Bedingungen), Abschnitt 11 (Anwendbares Recht und Streitigkeiten), Abschnitt 12 (Gewinnerliste), Abschnitt 14 (Änderungen) und Definitionen und Akronyme.
13.2. Dauer.
Der Fortbestand dauert länger als: (a) die Zeit, die zur Erfüllung des anwendbaren Zwecks oder der rechtlichen Verpflichtung (einschließlich Steuer- und Datenschutzaufbewahrung) erforderlich ist, (b) ein in diesen Regeln angegebener Zeitraum (z. B. Aufbewahrungsfristen) oder (c) die anwendbare Verjährungsfrist nach geltendem Recht.
14.1. Recht auf Aktualisierung/Änderung.
Die Sponsoren können diese Offiziellen Regeln jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, ändern, präzisieren oder ergänzen, um rechtlichen/regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, Betrug/Missbrauch zu verhindern, die Sicherheit zu schützen, Fehler zu korrigieren oder Unklarheiten zu beseitigen.
14.2. Hinweis: Wirksamkeitszeitpunkt.
Wesentliche Änderungen werden auf der Wettbewerbsseite veröffentlicht und/oder über teilnehmende Geschäfte zugänglich gemacht und treten prospektiv ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, sofern kein anderer Stichtag angegeben ist. Sofern machbar, werden die Sponsoren das „Zuletzt aktualisiert“-Datum angeben.
14.3. Keine rückwirkende Preisreduzierung.
Die Sponsoren werden die angegebenen Preiswerte nicht reduzieren oder die Bewertungskriterien wesentlich in einer Weise ändern, die bereits eingereichte Beiträge benachteiligt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder um Betrug/Rechtswidrigkeiten zu begegnen, die die Integrität des Wettbewerbs gefährden.
14.4. Opt-Out bei nachteiligen Änderungen (Teilnehmer).
Wenn eine veröffentlichte Änderung die Rechte eines Teilnehmers während des Wettbewerbszeitraums wesentlich und nachteilig beeinflusst, kann der Teilnehmer (oder Eltern/Erziehungsberechtigter für einen Minderjährigen) seinen Beitrag durch schriftliche Mitteilung an die Sponsoren innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntmachung der Änderung zurückziehen. Der Rückzug beendet die weitere Teilnahme und die Berechtigung für Preise. Für bereits erstellte oder verteilte Werbematerialien gilt Abschnitt 9.14 (Grenzen der Entfernung/Rücknahme).
14.5. Konflikte.
Im Falle eines Konflikts zwischen einer früheren und einer späteren Version dieser Regeln, tritt die spätere Version ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Definitionen & Akronyme
Begriff
Definition
Verband / TGTG
The Good Toy Group, LLC.
Makedo
Makedo Holdings Pty Ltd (Australien) und ihre Tochtergesellschaften.
Sponsoren
Makedo und TGTG.
Mitgliedsgeschäft
Ein Einzelhandelsgeschäft, das Mitglied von TGTG ist und am Wettbewerb teilnimmt.
Freigestellte Parteien
Sponsoren, TGTG, teilnehmende Verbände und Mitgliedsgeschäfte sowie deren Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Agenturen und deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter.
Persönliche Informationen (PI)
Informationen, die eine Person/einen Haushalt identifizieren oder vernünftigerweise mit ihr/ihm in Verbindung gebracht werden könnten.
De-identifiziert / Anonymisiert
Informationen, die so verändert wurden, dass sie vernünftigerweise nicht mehr mit einer Einzelperson in Verbindung gebracht werden können.
COPPA
Der US Children’s Online Privacy Protection Act.
CPRA/CCPA
Der California Privacy Rights Act / California Consumer Privacy Act (in der geänderten Fassung).
VCDPA
Der Virginia Consumer Data Protection Act.
CPA
Der Colorado Privacy Act.
CTDPA
Der Connecticut Data Privacy Act.
UCPA
Der Utah Consumer Data Privacy Act.
APPs
Die Australian Privacy Principles.
FTC
Die US Federal Trade Commission.
GPC
Global Privacy Control (Browser-Opt-out-Signal).
W-9
IRS Formular W-9.
SMS
Textnachrichten.
UGC
Benutzergenerierte Inhalte.
Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen (Katastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, Lieferengpässe, staatliche Maßnahmen).
Eastern Daylight Time (EDT)
Umfasst sowohl EDT/EST, je nach Anwendbarkeit.
APP
Australische Datenschutzgrundsätze gemäß dem Privacy Act 1988 (Cth)
APP-Entität
Bedeutung gemäß dem Privacy Act 1988 (Cth)